MhB Frist 4. Begang
Der 4. und letzte Kartierzeitraum des Monitorings häufiger Brutvögel endet am 20.06. eines jeweiligen Jahres.
Alle Kartierer werden gebeten, spätestens an diesem Tag den Begang der Probefläche durchzuführen.
Der 4. und letzte Kartierzeitraum des Monitorings häufiger Brutvögel endet am 20.06. eines jeweiligen Jahres.
Alle Kartierer werden gebeten, spätestens an diesem Tag den Begang der Probefläche durchzuführen.