AKSL
Die Avifaunistische Kommission des Saarlandes (AKSL) ist die regional zuständige ornithologische Expertenkommission. Ihre Hauptaufgaben sind die Beurteilung und Dokumentation der Beobachtungen seltener Arten im Saarland. Zu diesem Zweck archiviert die AKSL Dokumentationsbögen, Foto-, Ton- und Filmbelege.
Die Kommission besteht zurzeit aus fünf ehrenamtlich Aktiven, allesamt Mitglieder des OBS mit langjähriger Erfahrung:
- Sebastian Kiepsch (Koordinator)
- Peter Hellenthal
- Rolf Klein
- Nils Krämer
- Norbert Roth
In enger Zusammenarbeit mit der bundesweit agierenden Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) und den anderen regionalen Seltenheitenkommissionen wird durch die Arbeit der AKSL eine Datengrundlage für seltene Arten in Deutschland geschaffen.
Trauerbachstelze (Motacilla alba yarrellii)
04/2011 (Foto F. Feß)Rohrschwirl
(Locustella luscinioides)
09/2011 (Foto S. Kiepsch)
Die „Beweispflicht“ der Feldornithologie liegt zumeist auf der Seite der BeobachterInnen. Bei der Beobachtung seltener Arten oder bei zeitlich untypischem Auftreten einer häufigen Art wird von der AKSL eine ausreichende Dokumentation der Beobachtung gefordert. Dieses Vorgehen ist keine Schikane gegenüber den Beobachtern, sondern soll im Gegenteil eine Qualitätssicherung und wissenschaftliche Verwertbarkeit der Daten ermöglichen. Insbesondere im Hinblick auf überregionale Auswertungen sind Ornithologen auf Fremddaten angewiesen, diese sollen bundesweit den gleichen Standards entsprechen. Die Dokumentation von Seltenheiten verfolgt auch das Ziel der Erweiterung des Wissens über diese Arten, dies kann nur durch sorgfältiges Arbeiten auf Seiten der Experten innerhalb der Kommissionen und natürlich auch der Beobachter erreicht werden.
Dokumentationspflichtige Arten
Die Liste der dokumentationspflichtigen Arten der AKSL ist derzeit in Überarbeitung und wird nach Fertigstellung hier verfügbar sein.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie, bei Ihrer Meldung unter ornitho.de auf das Symbol „Dokumentation bei AKSL notwendig“ zu achten.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihre Beobachtung dokumentieren müssen, nehmen Sie einfach Kontakt zur AKSL auf.

(Foto: P. Buhmann)
DAK-Meldepflicht beachten!
Über die Arbeit der AKSL hinaus gilt die deutschlandweite DAK-Meldepflicht für extrem seltene Arten. In diesem Fall ist nicht die AKSL zuständig, etwaige Meldungen geben Sie bitte direkt bei der DAK ab. Die entsprechende Liste der dokumentationspflichtigen Arten und das Meldeformular finden Sie HIER.
Seltenheit melden
Sie haben eine dokumentationspflichtige Art beobachtet oder wurden um Abgabe einer Dokumentation gebeten? Hier finden Sie die Meldebögen in zwei Varianten zum Download:
Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens:
- Machen Sie wenn möglich detaillierte Angaben zur Beschreibung des Vogels. Dabei sind ALLE relevanten Details (also z.B. auch zum Verhalten, Habitat oder zu den Umständen der Beobachtung) zu vermerken.
- Wichtig ist auch, welche Merkmale Sie NICHT beobachten konnten.
- Im Hinblick auf die Archivierung Ihrer Beobachtung ist es vorteilhaft, auf klare, ohne Nachfragen nachvollziehbare und sachliche Formulierung zu achten.
- Fügen Sie möglichst alle relevanten Belege an, auch qualitativ schlechte Bilder und Tonaufnahmen sind besser als keinerlei Belegmaterial.
- Liegen klare Belege vor (Fotos, Tondokumente), reicht oft eine kurze Zusammenfassung und Beschreibung.
- Gerne können Literaturzitate angefügt werden, wenn sie Ihre Dokumentation unterstützen oder Einblick in die vorliegende Bestimmungsthematik bieten.
- Bei Fragen kontaktieren Sie einfach direkt die AKSL, die Ihnen gerne behilflich ist (Norbert Roth, EMAIL).
Die ausgefüllten Meldebögen inklusive eventuell vorhandenem Belegmaterial senden Sie bitte per E-Mail an Sebastian Kiepsch oder auf dem Postweg an: Sebastian Kiepsch, Fasanenallee 8, 66740 Saarlouis.
